Nicht alles ist erlaubt, was gut klingt. Wer wirbt, muss einige wettbewerbsrechtliche Fallstricke beachten. Einer davon ist die sogenannte "Werbung mit Selbstverständlichkeiten". Hier kann es leicht passieren, dass eine in der Werbung verwendete Aussage oder Angabe geeignet ist, den angesprochenen Verkehrskreis der Fachhandelspartner oder den der Endverbraucher zu täuschen. Die Problematik. Werbung mit Selbstverständlichkeiten - Anwalt - Wettbewerbsrecht. Eine besondere Form einer irreführenden geschäftlichen Handlung gemäß § 5 UWG stellt die Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Um Verbraucher oder Marktteilnehmer vor irreführenden Werbeangaben zu schützen, können auch objektiv richtige Angaben unzulässig sein, wenn diese bei einem erheblichen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise einen unrichtigen Eindruck erwecken. Ein solcher unrichtiger Eindruck kann bei Verbrauchern auch dann entstehen, wenn Werbeaussagen etwas Selbstverständliches so betonen, dass der von der Werbung Angesprochene darin eine besondere Eigenschaft der beworbenen Ware oder Dienstleistung vermutet.
Werbung Mit Selbstverständlichkeiten In De
v. 19. 3. 2014, I ZR 185/12 – Geld-Zurück-Garantie III) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für eine solche "Werbung mit Selbstverständlichkeiten" eine besondere Hervorhebung der Aussagen erforderlich ist. Was war geschehen? Der BGH hatte den Rechtsstreit zweier Onlinehändler für PC-Druckerzubehör zu entscheiden. Das beklagte Unternehmen verwendete im Rahmen seines eBay-Angebotes innerhalb der Produktbeschreibungen mit folgenden Aussagen:
"Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägigeGeld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung übernehmen wir. „100 % Original“ – Werbung mit Selbstverständlichkeiten. " "Für alle Produkte gilt selbstverständlich ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. " "Der Versand der Ware erfolgt auf Risiko von XXX. " Der BGH sah als abschließende Instanz in Abweichung der Vorinstanz des OLG Hamm in zwei der vorbezeichneten Aussagen (Werbung mit Geld-Zurück-Garantie und Versandrisiko) eine unzulässige geschäftliche Handlung als gegeben an. Die Aussage "Für alle Produkte gilt selbstverständlich ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. "
Werbung Mit Selbstverständlichkeiten In English
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Einem durchschnittlichen Verbraucher ist wohl nicht ohne Weiteres bekannt, dass der Verkäufer dies in nahezu jedem Fall tragen muss, sodass ihm dieser Umstand einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern suggerieren würde. Das OLG Frankfurt a. hat dies im Fall der Motorölverkäuferin allerdings zutreffend abgelehnt. Dem Ausdruck "sichere Lieferung" werde der betroffene Verkehrskreis nicht entnehmen, die Verkäuferin trage das Versandrisiko. Praxis-Tipps: Werbung mit Selbstverständlichkeiten | HappyBaby.de. Ein durchschnittlicher Verbraucher werde mit einer derartigen Aussage nicht die rechtlichen Folgen des Versandes verbinden, sondern an die tatsächliche Art und Weise des Versandes denken. Dementsprechend werde er erwarten, dass ihn die Ware unbeschädigt erreicht. Im Falle einer möglichen Beschädigung werde er folglich nicht die rechtlichen Konsequenzen, sondern die tatsächlichen Folgen, etwa den Reklamationsaufwand und mögliche Verunreinigungen im Blick haben. Gericht lässt reklamehafte Werbung zu
Die Rechtsprechung des OLG Frankfurt a. stärkt den Marketingabteilungen der Unternehmen, die gerne nichtssagende Anpreisungen, Floskeln und reklamehafte Übertreibungen verwenden, zu Recht den Rücken.