Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass der Besitzer der Trinkwasser-Installation unverzüglich die folgenden Schritte ergreifen muss: Das Gesundheitsamt ist über die Überschreitung des technischen Maßnahmewerts und über alle ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten. Zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene. Es sind Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen für die Überschreitung durchzuführen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung der Trinkwasser-Installation sowie eine Prüfung auf etwaige Mängel in Aufbau und Betrieb beinhalten (Überprüfung auf die Einhaltung der sogenannten allgemein anerkannten Regeln der Technik). Auf Grundlage der Ortsbesichtigung sowie weiterer Ermittlungen und Trinkwasseruntersuchungen ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Es sind Maßnahmen durchzuführen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind. Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers müssen die betroffenen Verbraucher unverzüglich durch den Besitzer informiert werden.
- Legionellen in der Trinkwasserverordnung - Bundesgesundheitsministerium
- Zertifizierter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung / Landkreis Cuxhaven
Legionellen In Der Trinkwasserverordnung - Bundesgesundheitsministerium
Mit der Untersuchungsstelle sollte vertraglich vereinbart werden, dass die Untersuchungsberichte zeitnah dem Auftraggeber und dem Gesundheitsamt zugesendet werden. Andernfalls ist dem Gesundheitsamt unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen eine Kopie des Untersuchungsberichtes vorzulegen. Für eine orientierende Untersuchung ist jeweils am Aus- und Eintritt (Zirkulationsleitung) des Trinkwassererwärmers jährlich eine Probe zu entnehmen. Zusätzlich ist von jedem Steigstrang die vom Trinkwassererwärmer am weitesten entfernte Zapfstelle zu beproben. Spezielle Probeentnahmehähne müssen, soweit nicht vorhanden, eingerichtet werden. Großanlagen zur Trinkwassererwärmung / Landkreis Cuxhaven. Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml in einer Trinkwasser-Installation erreicht oder überschritten, muss die Anlage in hygienischer und technischer Hinsicht überprüft werden. Es ist vertraglich sicherzustellen, dass die beauftragte Untersuchungsstelle den Auftraggeber über die Nichteinhaltung des technischen Maßnahmewertes unverzüglich informiert. Vom Unternehmer und sonstigen Inhaber der Trinkwasser-Installation sind bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes nach §9 TrinkwV unverzüglich
eine Gefährdungsanalyse durchführen zu lassen Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache vorzunehmen Maßnahmen zur Abhilfe durchführen die betroffenen Verbraucher schriftlich oder per Aushang zu informieren.
Zertifizierter Sachverständiger Für Trinkwasserhygiene
Der Eigentümer ist stattdessen aufgerufen, in eigener Verantwortung seine Trinkwassererwärmungsanlage alle drei Jahre von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dieses gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, die müssen weiterhin jährlich von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen lassen. Die Ergebnisse müssen nur dann an das Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn mehr als 100 Keime pro 100 Milliliter festgestellt wurden. Legionellen in der Trinkwasserverordnung - Bundesgesundheitsministerium. Der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die Wasserverbraucher und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Zudem muss er eine sachverständige Person oder eine Fachfirma beauftragen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, um die Ursache zu ermitteln. Die in der Gefährdungsanalyse geforderten Gegenmaßnahmen muss er einleiten.
Großanlagen Zur Trinkwassererwärmung / Landkreis Cuxhaven
Dabei wird die Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. In der Übertreibung kann man also festhalten, dass es sich erstmal nur um ein Einfamilienhaus handeln muss und eine Pflicht zur Probenahme besteht grundsätzlich nicht. Die besteht selbst dann nicht, wenn ein Trinkwassererwärmer mit 600 Liter Volumen im Keller steht und das Volumen in der Warmwasserleitung zur Dusche im Obergeschoss 5 Liter betragen würde und nur eine einzige Person das Haus bewohnt die sich gerüchteweise nur einmal innerhalb von 3 Monaten duscht. Als Installateur könnte man diesem Duschmuffel natürlich eine Empfehlung zur Legionellen-Untersuchung geben, aber verpflichten könnte man diesen Skunk nicht. Großanlagen
Es handelt sich um eine Großanlage wenn folgende Merkmale vorliegen
a) Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern
oder
b) Ein Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und einer Entnahmestelle.
Beispiele: Eine Arztpraxis oder ein Autohaus mit Duschen für die Mitarbeiter fallen nicht unter die generelle Untersuchungspflicht im Rahmen der Trinkwasserverordnung, da hier keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Dagegen fällt ein Fitnessstudio mit Duschen für die Trainierenden unter die Untersuchungspflicht, wenn eine Großanlage in der Trinkwasserinstallation vorhanden ist. Bei den Untersuchungen (Betreiberuntersuchungen) wird die Trinkwasser-Installation systemisch untersucht. Was bedeutet das? Bei der Untersuchung auf das Vorkommen von Legionellen in Trinkwasser-Installationen geht es ausschließlich um die Feststellung, ob die Trinkwasser-Installation in ihren zentralen Teilen mit Legionellen belastet ist. Dabei werden insbesondere Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher sowie die Rohrleitungen beprobt, in denen Trinkwasser zirkuliert. Technische Details, wie eine Übersicht der technisch sinnvollen Probennahmestellen, sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben. Weitere Informationen dazu geben die twin Nr. 06 des DVGW und die Empfehlung des UBA zu Legionellen vom 18. Dezember 2018.
Oder der Hausbesitzer die Warmwassertemperaturen dauerhaft und deutlich unter 60 °C hält. Dadurch können die Hausbewohner über kurz oder lang ernsthaft erkranken. Viel Wasser – viel Bakterien?! Großanlagen hingegen können demnach mehr als 400 l Wasser speichern und auch für mehr als 3 l in den genannten Leitungskomponenten Platz haben. Die mögliche Zirkulationsleitung spielt auch hier keine Rolle. Anlagen dieser Art erwärmen und transportieren warmes und kaltes Trinkwasser in Mehrfamilienhäusern, Altenheimen, Krankenhäusern, Gewerbebetrieben oder Pensionen – also überall da, wo viele Menschen viel warmes und kaltes Wasser benötigen. Und wo viele Menschen sind, lassen sich auch sehr leicht Krankheiten verbreiten. Die Legionellen etwa können gleich mehrere davon auslösen. Die bekannteste ist die Legionärskrankheit. Allein in Deutschland erkranken jährlich bis zu 30. 000 Personen daran. Für 15% von ihnen verläuft das tödlich. Für die Legionellen sind Trinkwasseranlagen ein wahres Paradies.